Ich benötige eine Rechnung. Wie kann ich diese erhalten?

Im Falle einer Vorauszahlung stellt Ihnen die STAYPOLAND GmbH eine Rechnung aus. Um diese zu erhalten, genügt es, bei der Reservierung das Feld „Rechnung“ („Faktura“) anzukreuzen und die dazu notwendigen Firmendaten anzugeben. Im Einklang mit der polnischen Rechtsprechung stellen wir Ihnen eine Rechnung innerhalb von 7 Tagen aus, nachdem der Anzahlungsbetrag bei STAYPOLAND eingegangen ist. Auf der Rechnung vermerken wir, dass sie touristische Leistungen beinhaltet; der Aufenthaltszeitraum wird ebenfalls angegeben. Für zusätzlich angeforderte oder direkt im Hotel gezahlte Dienstleistungen (z.B. Minibar, TV, Mahlzeiten usw.) stellt STAYPOLAND keine Rechnungen aus.

Falls Sie an der Hotelrezeption bezahlen, wird die Rechnung vom Hotel ausgestellt.

Artikel 88 (Absatz 1.4 a) des Gesetzes über Steuern für Waren und Dienstleistungen untersagt, die Unterbringung von der Mehrwertsteuer abzusetzen, unabhängig von der Art der erhaltenen Rechnung. Gemäß Artikel 119 des Gesetzes über Steuern für Waren und Dienstleistungen vom 11. März 2004 ist STAYPOLAND als Reisevermittler dazu verpflichtet, Rechnungen mit einer Mehrwertsteuer-Marge auszustellen. Das Wort „Marge“ als Bezeichnung in der Rechnung bringt aber für den Kunden keine Zusatzkosten mit sich. Es handelt sich dabei lediglich um einen Begriff aus dem polnischen Steuerrecht.

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